réglement en allemand

                             SEVEN NATURE Sarl LES ETANGS DE BOURG                                                                              .                                      No-Kill Regelung auf dem großen Weiher

Für jeden Angelplatzmuss einen großen Empfangsteppisch und ein Fangnetz bereitstehen.

Anlagerutenzahl:

  • Für 1 Angler, 4 Angelruten: 3 schwere Ruten und 1 leichte Rute (mit Schwimmer).
  • Für 2 Angler, 6 Angelruten: 4 schwere Ruten und 2 leichte Ruten(mit Schwimmer).

Erlaubt ist:

  • Einfacher, bartloser Haken, maximale Hakengrösse 4.
  • Vorfach Tresse maximale Länge 20 cm. Hauptschnur maximal 35/100, Kopfschnur maximal 40/100.
  • Funkgelenkte Boote.

Die Aufbewahrung der Fische in Karpfentasche ist verboten.                                              

Die Fische sollen unverzüglich mit großerSorgfältigkeitins Wasser eingetaucht werden.  Desinfektionsmittel ist Pflicht.

Verboten ist:

  • Tresse als Hauptschnur.
  • Ungekochte Körner.
  • Außerhalbder Postenbegrenzung zu futtern und herumzugehen. Die Posten zu wechseln.
  • Boote undBreikanonen.
  • Doppelte und dreifache Angelhacken.
  • Ins Wasser einzutreten, nur erlaubtfür die Befreiung der Fische.Störendes Verhalten mit Wagen, Lärm, Aggressivität.
  • Abfälle zu verbreiten. Bodenfeuer anzuzünden. Die Hunde und andere Tierarten umherlaufen zu lassen.

Nur die Angler haben das Recht ihre Fahrzeuge zu benutzen. Doch, in der Nachtist jede Form von Verkehr verboten.

Wegen der Empfindlichkeitder Stören und der "Amour blanc", erfordert ihre Behandlung äußersteSorgfältigkeit. Beim Fotografieren, müssen sie ausgiebig befeuchtet werden. Jeder Angler kann von einem der Wächter kontrolliert werden.                                             

Die "Etangs de Bourg" verweigern jede Verantwortung im Falle von Diebstahl, Verlust und andere Unfällen auf dem Ort. 

Der Angler bestätigt mit der Zahlung, dass er von diesen Vorschriften Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.

Die Befreiung des Postens findet um 12 Uhr statt, der Einsatz um 14 Uhr.

Die nicht Einhaltung dieser Regelung, sowie irgendwelche Tatdieschädlich für dieAnglern, die Umwelt oder den Teichen sein könnte, hat zur Folge die Entlassung des Anglers, ohne Z